Das ist leider nicht möglich. Die Strukturen müssen bei Bedarf neu eingerichtet werden.
Es lässt sich in SchulCommSy generell eine Raumart (z.B. ein Projektraum) nicht in eine andere überführen (z.B. in einen Gruppenraum). Dies liegt u.a. an den teilweise unterschiedlichen Rubriken, die in den verschiedenen Raumarten zum Einsatz kommen können, aber auch an weiteren Abhängigkeiten innerhalb des Systems.
Bitte beachten Sie aber die Möglichkeit, Einträge zwischen Räumen kopieren zu können.
Siehe dazu hier.
Die Liste lässt sich nicht einschränken. Allerdings stehen die neuesten oder Einträge, an den Veränderungen vorgenommen wurden, immer oben. Man muss also nicht weiter nach unten scrollen, sobald man Einträge sieht, die bekannt sind. Zusätzlich erhalten neue Einträge eine persönliche „Ungelesen-Markierung“ (rotes Ausrufezeichen) und geänderte Einträge eine „Geändert-Markierung“ (orangefarbenes Ausrufezeichen). Diese individuellen Markierungen verschwinden aus der persönlichen Ansicht, sobald man einen Eintrag geöffnet hat. (Vergleichbares kennt vom E-Mail-Postfach.) In den einzelnen Rubriken (Ankündigungen, Materialien, …) lassen sich in der Listenansicht zusätzlich alle Einträge der Rubrik als gelesen kennzeichnen.
Die Raummoderatorin oder der Raummoderator kann darüber hinaus festlegen, welche Rubriken bei der Darstellung der Liste auf der Einstiegsseite überhaupt berücksichtigt werden. Diese Option befindet sich in den Raumeinstellungen (Allgemein – Rubrikauswahl). Es gibt drei mögliche Konfigurationen:
Anzeigen:
Die Rubrik existiert im Raum und kann benutzt werden. Neue Einträge werden auch in der Liste auf der Einstiegsseite angezeigt.
Verbergen:
Die Rubrik existiert im Raum und kann benutzt werden. Neue Einträge werden aber nicht in der Liste auf der Einstiegsseite angezeigt. Sie sind aber einsehbar, wenn man die Rubrikseite aufruft
Deaktiviert:
Die Rubrik ist ausgeschaltet und kann nicht benutzt werden.
Sie können also die Übersichtlichkeit der Einstiegsseite erhöhen, wenn sie weniger Rubriken für die Anzeige auf der Einstiegsseite auswählen. Allerdings besteht die Gefahr, dass Einträge dann nicht von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommen werden.
Dass es in Schleswig-Holstein zwei CommSy-Instanzen für den schulischen Einsatz gibt, ist in der SchulDSVO (Schul-Datenschutzverordnung) begründet. § 11 Abs. 2 fordert die Trennung von Systemen, auf denen Schulverwaltungsdaten verarbeitet werden (Instanz 1) von denen, die zur unterrichtlichen Nutzung verwendet werden (Instanz 2). Weitere Informationen zu den Instanzen finden Sie bei Bedarf auf der Seite https://sh.schulcommsy.de/antrag unter dem Absatz „SchulCommSy in Schleswig-Holstein“.
Wir bieten den folgenden Gründen keine App für SchulCommSy-SH an und haben dies derzeit auch nicht in Planung.
Der Wunsch nach einer App wird oft damit begründet, dass dann ein schnellerer Zugriff auf CommSy möglich ist. Dabei wird davon ausgegangen, dass in der App die Zugangsdaten (Kennung und Passwort) hinterlegt werden können. Das ist leider nur zum Teil richtig. Da in der SchulCommSy-Instanz 1 (Schulintern), in der sich z.B. die Virtuellen Lehrerzimmer befinden, mit Schulverwaltungsdaten gearbeitet wird, ist der Zugriff auf diese Räume zu schützen. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben verlangen deshalb u.a. möglichst zu verhindern, dass Unbefugte (auch aus Versehen) Zugang erhalten. Aus diesem Grund dürfen die Zugangsdaten nicht im Endgerät gespeichert werden. Einen App würde diese Funktion daher nicht anbieten und somit keinen erleichterten Zugriff ermöglichen.
Häufig wird angeführt, dass eine App übersichtlicher sei. Das ist manchmal tatsächlich so. Allerdings wird diese Übersichtlichkeit oft damit erkauft, dass die App gegenüber dem Angebot auf einer zugehörigen Internetseite funktional eingeschränkt ist. Diesen Weg wollen wir nicht einschlagen. Seit der SchulCommSy-Version 9 passt sich das Layout an die Bildschirmgröße des jeweiligen Endgerätes an (Responsive Webdesign). Dabei bleibt der Funktionsumfang vollständig erhalten, auch z.B. auf dem Smartphone. Da CommSy immer über einen Browser (Internet Explorer, Edge, Firefox, Chrome, Safari) aufgerufen wird, sieht es zudem immer gleich aus, ganz unabhängig vom Betriebssystem des Endgerätes (Windows, IOS, Android, OS X, Linux …). Aus unserer Sicht ist das ein Vorteil.
Wir sind pragmatisch. Es ist kosteneffizienter, eine einzige Version eines Programms zu pflegen und weiterzuentwickeln, anstatt mehrere Varianten für verschiedene Betriebssysteme vorzuhalten.
Ein weiteres angeführtes Argument ist die bei Apps häufig vorhandene Möglichkeit, sich über Änderungen in CommSy-Räumen per Push-Nachricht informieren zu lassen. Das geht in der Tat nur über eine App. Zurzeit müssen Sie aus den genannten Gründen darauf verzichten, da sich diese Funktionalität insbesondere für Mobilgeräte in einer browserbasierten Software nicht gleichwertig nachgestellt werden kann. Vielleicht lässt sich dem aber auch etwas Positives abgewinnen. Sie unterliegen nicht dem Druck oder dem Gefühl ständig erreichbar sein zu müssen. Denn der Einsatz von SchulCommSy-SH erfolgt in der Regel im dienstlichen Rahmen. Und der umfasst nicht 24 Stunden.