Antrag

Wie gestaltet sich der Weg zu eigenen SchulCommSy-Räumen für Schulen in Schleswig-Holstein?

Beratung

Gerne beraten wir Sie zur Nutzung von SchulCommSy. Insbesondere wenn Sie planen ein „Virtuelles Lehrerzimmer“ für die kollegiumsinterne Kommunikation einrichten, empfehlen wir Ihnen dieses Angebot. Die Beratung wird durch das IQSH durchgeführt und dient dazu, die Möglichkeiten und die Grenzen des Systems im Gespräch aufzuzeigen. Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass eine Reihe von Problemen in der Nutzung von SchulCommSy vermieden werden können, wenn eine solche Unterstützung erfolgt. Konkret wird mit Ihnen ermittelt, wie Sie gewünschte Prozesse in SchulCommSy am besten abbilden können. Es wird z.B. erörtert, wie eine Strukturierung der Inhalte aussehen könnte, welche Dinge organisatorisch beachtet werden müssen, welche Aufgaben den Moderatoren oder Moderatorinnen eines Raumes zukommen und was datenschutzrechtlich zu bedenken ist. Oft bildet sich eine aus dem Kollegium hervorgehende „Steuergruppe“, die eine SchulCommSy-Einführung vorbereitet. Wenn Sie eine solche Beratung wünschen, setzen Sie sich bitte mit dem IQSH in Verbindung. Bitte senden Sie eine Mail an schulcommsy@bildungsdienste.landsh.de.

Antrag und Raumeinrichtung in Stichworten

  • Die Schulleitung beantragt schriftlich die SchulCommSy-Nutzung. Die Antragsvorlage findet sich im Dokumentenpaket (s.u.).
  • Das IQSH richtet die grundlegenden CommSy-Räume ein.
  • Die für die Raummoderation vorgesehenen Kolleginnen und/oder Kollegen beantragen die Teilnahme an den Räumen.
  • Das IQSH schaltet die Anfragenden mit Moderationsrechten frei.
  • Die Raummoderation wird von den Moderatoren/Moderatorinnen der Schule übernommen. Die Moderatoren des IQSH verlassen die Räume.

Einzelheiten

Da in SchulCommSy personenbezogene Daten von z.B. Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern verarbeitet werden, sind die gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes zu berücksichtigen.

Um Schulen eine datenschutzkonforme Nutzung der Plattform zu ermöglichen, hat das IQSH gemeinsam mit dem ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) für die Schulleitung ein Dokumentenpaket erarbeitet. Dieses Dokumentenpaket enthält alle Unterlagen, die für den datenschutzrechtlich einwandfreien Betrieb von SchulCommSy erforderlich sind. Die Schulleitung kann somit das Verfahren mit wenigen noch notwendigen Maßnahmen ohne großen eigenen Aufwand in datenschutzkonformer Weise einführen. Das IQSH übernimmt für die Schulen die Aufgabe, die Datensicherheit des Gesamtverfahrens (Anwendung und Server) zu gewährleisten. Dies hat für die Schulen gegenüber anderen im Einsatz befindlichen Verfahren den Vorteil, dass sie von dieser ihnen ansonsten obliegenden Aufgabe entlastet werden.

Sie können das Dokumentenpaket hier herunterladen: Dokumentenpaket_SchulCommSy_SH.

Teil des Dokumentenpaketes ist der „Antrag auf Nutzung von SchulCommSy„. Diesen Antrag muss die Schulleitung ausfüllen und dann an die im Dokument angegebene Nummer faxen bzw. ihn über die Mailadresse schulcommsy@bildungsdienste.landsh.de einreichen.

SchulCommSy in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es zwei voneinander unabhängige SchulCommSy-Instanzen (Instanz 1: Schulintern, Instanz 2: Unterricht), die von Schulen genutzt werden können. Dadurch wird ermöglicht, in der Instanz „Schulintern“ ausgewählte Schulverwaltungsdaten mit Personenbezug datenschutzkonform ganz oder temporär abzulegen.

Die SchulCommSy-Instanz 1 (Schulintern) ist für Schulverwaltungszwecke, insbesondere für die dienstliche Kommunikation im Kollegium vorgesehen. In dieser Instanz wird z.B. das Virtuelle Lehrerzimmer eingerichtet. Aus diesem Grund ist der Personenkreis, der Zugang zu dieser Instanz haben darf, eingeschränkt. Insbesondere dürfen Schülerinnen und Schüler, Eltern, Elternvertretungen sowie Schüler- und Schülerinnenvertretungen keinen Zugang zu Räumen dieser Instanz erhalten.

Es besteht die Möglichkeit, SchulCommSy im Unterricht gemeinsam mit Schülerinnen und Schüler zu nutzen. Zwischenzeitlich ist den Schulen des Landes Schleswig-Holstein aber das für diesen Einsatzzweck konzipierte Lernmanagementsystem itslearning als Landeslösung bereitgestellt worden. Wir empfehlen Ihnen daher, für den unterrichtlichen Einsatz auf itslearning zurückzugreifen. Weitere Informationen und Unterstützung zu itslearning, finden Sie hier: https://medienberatung.iqsh.de/lms.html.

Die beiden Instanzen haben keine Verbindung miteinander. Möchte man beide Instanzen nutzen, benötigen Lehrkräfte also eine Kennung (Benutzerkonto) für die Instanz 1 und eine für die Instanz 2.

Hinweis

Falls Sie die SchulCommSy-Instanz 3 (für Institutionen) nutzen möchten, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit dem IQSH auf (schulcommsy@bildungsdienste.landsh.de).

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