Weshalb gibt es in SH zwei SchulCommSy-Instanzen für die schulische Nutzung?

Dass es in Schleswig-Holstein zwei CommSy-Instanzen für den schulischen Einsatz gibt, ist in der SchulDSVO (Schul-Datenschutzverordnung) begründet. § 11 Abs. 2 fordert die Trennung von Systemen, auf denen Schulverwaltungsdaten verarbeitet werden (Instanz 1) von denen, die zur unterrichtlichen Nutzung verwendet werden (Instanz 2). Weitere Informationen zu den Instanzen finden Sie bei Bedarf auf der Seite https://sh.schulcommsy.de/antrag unter dem Absatz „SchulCommSy in Schleswig-Holstein“.

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